Hauptmenü:
AGB´s Heger-Mediendesign
1. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für mit uns eingegangene Vertragsverhältnisse. Etwa bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Angebot / Vertragsschluss/Widerruf
Die im Internet aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar. Sie stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, uns ein verbindliches Angebot durch Abgabe der Bestellung zu unterbreiten. Ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller kommt erst dann zu Stande, wenn die Bestellung durch ausdrückliche Erklärung in Textform von uns angenommen wird. Nach Vertragsschluss können Vertragsbestandteile nur entgeltlich nach Zustimmung durch uns geändert werden.
Der Besteller hat das recht innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags von diesem zurück zu treten. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung uns gegenüber. Die Erklärung ist mit dem fristgerechten Eingang bei uns rechtswirksam.
3. Preis
Es gelten die der jeweiligen Bestellung zu Grunde liegenden Preise zuzüglich etwaiger Versendungskosten. Werden Vertragsbestandteile in Absprache mit uns geändert, erhatlen sie hierfür ein neues Preisangebot. Drucktechnische Korrekturen sind vom Auftragsumfang und damit vom Preis nicht umfasst und müssen daher gesondert bestellt und vergütet werden.
4. Versendung
Ist der Besteller Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Verschlechterung der Waren auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem beauftragten Speditionsunternehmen übergeben haben.
In jedem Fall trägt der Besteller die Versandkosten.
5. Druckdaten / Prüfung
Sämtliche von uns angenommen Aufträge werden auf Grundlage der vom Besteller bereitgestellten Druckdaten ausgeführt. Diese Daten sind nach unseren Vorgaben bereitzustellen. Der Besteller ist verpflichtet, diese Daten vor Bereitstellung sorgfältig zu prüfen. Das gilt auch für die Überprüfung auf Rechtschreibfehler. Wir sind nur dann zu einer drucktechnischen Überprüfung der Daten verpflichtet, wenn das gesondert beauftragt wurde. Eine darüber hinausgehende Überprüfung erfolgt in keinem Fall. Sind die Daten drucktechnisch nicht geeignet, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Daten nach unseren Vorgaben zu korrigieren. Der Besteller erhält vor Druckbeginn einen Korrekturabzug der bereitgestellten Daten und ist verpflichtet diesen, nach eingehender Überprüfung, uns zum Druck bzw. Veröffentlichung freizugeben
Zum Druck benötigen wir Daten nach Adobe PDF X/1a.
ACHTUNG! Verwenden Sie keine Farbprofile.
Bilder immer mindestens 300 DpI.
Bei falsch angelegten Daten kann es zu erheblichen Farbschwankungen im Druck kommen.
Müssen Daten aufgrund von Nichtbeachtung unserer Vorgaben von uns geändert werden, kann es zu erheblichen Abweichungen kommen. Eine Haftung von uns ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus, vor der Datenübertragung sicherzustellen, dass die gelieferten Daten nach dem neusten technischen Stand auf das Vorhandensein von Computerviren überprüft sind. Im Falle eines Verstoßes dagegen haftet der Besteller für etwa entstehende Schäden. Die Daten werden nach Auftragsausführung und Abnahme der Bestellung von uns vernichtet, eine Archivierung für Nachdrucke erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gegen eine entsprechende Gebühr.
6. Urheberrechte, Wettbewerbsverstöße, Vertraulichkeit
Der Besteller versichert, dass ihm an den zu übermittelnden Daten die erforderlichen Urheber- bzw. Nutzungsrechte zustehen. Er verpflichtet sich, uns im Falle einer Urheberrechtsverletzung von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern die Urheberrechtsverletzung auf der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Daten des Bestellers beruht. Das Gleiche gilt für Wettbewerbsverstöße, sofern diese auf den bereitgestellten Daten beruhen.
7. Zahlung
Ist Vorkasse vereinbart, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Wir sind berechtigt, erst nach Eingang der Zahlung mit der Ausführung der Leistung zu beginnen. Im Übrigen ist der Kaufpreis im vollen Umfang bei Lieferung zur Zahlung fällig, das gilt auch bei Selbstabholung. Wird Nachnahmelieferung vereinbart, so hat der Besteller die Kosten dieser Nachnahmeübersendung zu tragen. Der Besteller kommt ohne weitere Erklärungen durch uns 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
8. Gewährleistung/ Haftung
Technisch bedingt ist es nicht möglich, Vorgaben in Farbe und Maßen in der gesamten Druckauflage umzusetzen. Geringfügige Abweichungen in der Farbgebung und in der Motivdarstellung stellen daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten. Als geringfügig gelten Toleranzen bis zu 10 %.
Handelt es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher, bestimmt sich die Gewährleistung nach den allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Vorschriften.
Ist der Besteller Unternehmer, beträgt die Verjährung für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln ein Jahr. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, soweit diese mit dem Mangel im Zusammenhang stehen und nicht aufgrund Vorsatz oder arglistigem Verschweigen beruhen. Ebenfalls gelten die Verjährungsfristen nicht für Schadensersatzansprüche im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Treten an von uns gelieferten Waren oder Leistungen innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, durch Nachbesserung oder Neulieferung die Mängel zu beseitigen.
Erst nach einem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Handelt es sich beim Besteller um einen Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Lieferung unmittelbar nach Zugang auf Mängel zu untersuchen und im Falle der Entdeckung eines solchen Mangels diesen uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Zeigt sich später ein Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war oder gewesen wäre, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche im Eigentum von uns. Veräußert der Besteller die Waren, so tritt er hiermit seinen Anspruch aus dieser Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weitere besondere Erklärungen bedarf. Erfolgt eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen so erfolgt diese Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung für uns. Der Besteller ist sich mit uns einig, dass er uns insoweit Miteigentum an dem neu hergestellten Gegenstand einräumt.
Von uns für die Durchführung des Auftrages hergestellte Filme, Klischees, Druckplatten, elektronische Datensätze, Stanzformen und andere Werkzeuge bleiben selbst im Fall gesonderter Berechnung in unserem Eigentum und sind vom Lieferumfang nicht erfasst.
10. Lieferverzug
Ist die Nichteinhaltung einer Liefervereinbarung auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse, wie etwa Streik oder Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dauert die Lieferverzögerung länger als 2 Monate an, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
11. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
Der Erfüllungsort unser Firmensitz.
Nebenabreden zum Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebender Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.